RECHTLICHES

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Globastar AG (nachfolgend "sipstar") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend "Produkte") von sipstar. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit sipstar geschäftliche Beziehungen pflegt. Die Lieferungen beschränken sich auf das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sipstar hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.sipstar.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei sipstar bezogen werden.

2. Informationen über Produkte und Dienstleistungen Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von sipstar für die Kunden möglichst übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Soweit es sich dabei um Angaben des Herstellers handelt (z.B. Herstellergarantie), sind immer die Angaben des Herstellers selber massgebend. sipstar ist stets bemüht, die Angaben der Hersteller korrekt, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, kann dafür aber keine Gewähr leisten.

3. Preis Alle Preise gelten, wenn nichts Anderes vermerkt ist, inklusive Mehrwertsteuer.

4. Verfügbarkeit sipstar legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 5 der AGB ein.

5. Vertragsabschluss Produkte, Dienstleistungen und Preise, die unter www.sipstar.ch publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten des Herstellers oder von sipstar). Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop, in der Werkstatt, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von ihm angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei sipstar eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der Bedingung der Liefermöglichkeit steht. Falls eine Lieferung gemäss Ziffer 4 unmöglich ist, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist sipstar zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.

6. Zahlungsbedingungen Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten und die zugehörigen Konditionen sind unter www.sipstar.ch publiziert. sipstar behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen. Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von sipstar. Der Kunde räumt sipstar das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

7. Zahlungsverzug Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde sipstar unter irgendeinem Titel schuldet sofort fällig und sipstar kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen an ihn einstellen. Im Falle einer Bestellung per Vorauszahlung kann sipstar frühestens acht Kalendertage, nachdem sipstar dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen, alle betroffenen Verträge automatisch und ohne weitere Vorankündigung auflösen. sipstar kann ab der 3. Mahnung eine Umtriebsgebühr von CHF 20.- erheben. sipstar behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.

8. Stornierung und Vertragsauflösung Bestellungen sind gemäss Ziff. 5 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen von sipstar möglich. Die Möglichkeit einer Stornierung ist abhängig vom Produkt und vom Zeitpunkt der Stornierung. Je nachdem ist die Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsentschädigung oder gar nicht stornierbar. Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann sipstar den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung von sipstar gemäss Ziff. 4 der AGB steht dem Kunden frühestens 30 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet sipstar dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.

9. Lieferkosten Alle Lieferungen innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein sind grundsätzlich 8 Franken. Davon ausgenommen sind die Lieferkosten an Destinationen, die vom Transporteur nicht direkt angefahren werden können (z.B. Zugang nur mit Berg- oder Seilbahn), sowie Lieferungen durch einen Servicepartner. Diese Kosten werden auf der Bestellung und Rechnung separat ausgewiesen.

10. Prüfpflicht des Kunden Der Kunde hat ausgelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige Mängel sind sipstar unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung/Abholung mitzuteilen. Der Kunde hat das Produkt im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht in Betrieb nehmen. Bei der Anlieferung durch einen Servicepartner bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, dass keine offensichtlichen Mängel am Produkt bestehen. Anderenfalls hat er den Mangel auf dem Lieferschein anzugeben. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.

11. Umtausch und Rückgabe Es besteht grundsätzlich einen Anspruch auf Umtausch und Rückgabe innert 14 Tagen. Davon ausgenommen sind Fahrräder, Kleider und Schuhe. Produkte werden nur in ungeöffneter Orginalverpackung zurückgenommen.

12. Rücksendungen Rücksendungen von Produkten erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sie sind eingeschrieben an die Geschäftsadresse von sipstar zu senden. Die Produkte sind, mit sämtlichem Zubehör, in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Der Rücksendung wegen eines Mangels am Produkt muss ein ausführlicher Fehlerbeschrieb und eine Kopie der Kaufrechnung beigelegt werden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann sipstar die Kosten für die Prüfung sowie die Rücksendung oder die Entsorgung dem Kunden verrechnen. Rücksendungen, die keinem Kunden zugeordnet werden können, werden 3 Monate aufbewahrt und dann entsorgt.

13. Gewährleistung Es gilt stets die zweijährige Gewährleistungsfrist seit Lieferdatum, wobei sipstar die Wahl hat, die Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung zu erbringen. Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe und Manipulationen sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen. Bei Verschleissteilen, Batterien und Akkus bedingt sipstar die Gewährleistung vollständig weg. Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung seitens sipstar hinausgeht, räumt sipstar diese seinem Kunden ebenfalls ein.

14. Reparatur nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Für Reparaturen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann sipstar Kosten erheben.

15. Haftung Schadenersatzansprüche gegen sipstar und ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine Vermögensschäden), welche durch fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch den Kunden verursacht werden. Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Servicepartner-Dienstleistungen entstehen, haftet die mit der Ausführung betraute Firma.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist Baar. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht wobei das UN-Kaufrecht (CISG) vollständig ausgeschlossen wird.

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